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Raumordnungsverfahren für die Planung der 380kV-Leitung Conneforde-Cloppenburg-Merzen, Maßnahme 51a

Amtliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der Antragsunterlagen gem. § 10 Abs. 5 Niedersächsisches Raumordnungsgesetz (NROG)

TenneT TSO GmbH und Amprion GmbH (Vorhabenträger/Übertragungsnetzbetreiber) beabsichtigen die Errichtung einer 380-kV-Leitung zwischen Conneforde (Gemeinde Wiefelstede, Landkreis Ammerland), Cloppenburg (Landkreis Cloppenburg) und Merzen (Samtgemeinde Neuenkirchen, Landkreis Osnabrück). Der Nordteil dieses Projekts liegt im Netzgebiet der TenneT, für den Südteil im Bereich des Landkreises Osnabrück ist Amprion verantwortlich. Der Bedarf einer 380-kV-Leitung von Conneforde über Cloppenburg nach Merzen ist im Bundesbedarfsplangesetz durch den Bundesgesetzgeber abschließend festgestellt. Mit einer Änderung des Energierechts wurde im Dezember 2015 für dieses Vorhaben die Möglichkeit einer Teilerdverkabelung eröffnet.

Das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems hat am 15.06.2017 das Raumordnungsverfahren mit integrierter Prüfung der Umweltverträglichkeit gemäß § 15 Raumordnungsgesetz des Bundes und § 9 ff. Niedersächsisches Raumordnungsgesetz für einen Trassenkorridor zwischen Conneforde und Cloppenburg sowie Flächen für zwei Umspannwerke inkl. Konverteranlagen im Raum Cloppenburg eingeleitet. Die Unterlagen liegen in der Zeit vom 26.06.2017 bis 18.08.2017 zur Einsicht für die Öffentlichkeit aus; die Auslegung erfolgt bei der Gemeinde Bakum, Kirchstraße 3, 49456 Bakum (Zimmer 5) während der Dienststunden. Die Dienststunden sind:

Montag bis Mittwoch: 8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr

Donnerstag: 8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr

Freitag: 8.00 – 12.30 Uhr

Die gesetzlich vorgegebene Auslegungsfrist von einem Monat wurde wegen der Ferienzeit verlängert. Jedermann kann sich bis spätestens zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung, das ist bis zum 01.09.2017, bei der Gemeinde Bakum, Kirchstraße 3, 49456 Bakum schriftlich oder zur Niederschrift zu dem Vorhaben äußern. Die Gemeinde leitet die fristgerecht vorgebrachten Äußerungen an die Landesplanungsbehörde weiter.  

Zusätzlich kann jedermann auf der Internetseite www.380kv-CCM.niedersachsen.de die Verfahrensunterlagen einsehen und auch online eine Stellungnahme abgeben.

Die Stellungnahmen werden in die Prüfung und Abwägung im Zuge des Raumordnungsverfahrens einbezogen. Der Vorhabenträger erhält die Stellungnahmen zur Kenntnis. Wenn dieses nicht gewollt ist, ist dieses in der Stellungnahme anzugeben. Eine individuelle Beantwortung der Einwendungen erfolgt weder durch die Gemeinde noch durch die Landesplanungsbehörde.

Nach Abschluss des Raumordnungsverfahrens wird eine Ausfertigung der Landesplanerischen Feststellung, aus der sich auch die Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen Belangen ergibt, einen Monat zur Einsicht ausgelegt. Ort und Zeit der Auslegung werden ortsüblich bekannt gemacht. Sofern eine Veröffentlichung im Internet erfolgt, wird dies ebenfalls bekannt gemacht werden.

(Averbeck)
Bürgermeister                                    

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