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Wer knallt, haftet - Sicherheit beim Feuerwerk! Hinweise der Gemeinde Bakum

Wer knallt, haftet - Sicherheit beim Feuerwerk!

Auf örtliche Verbote achten und Rücksicht nehmen

Die Gemeinde Bakum weist darauf hin, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerk) vor dem Jahreswechsel und in unmittelbarer Nähe von Altenheimen, Kirchen sowie Reet- und Fachwerkhäusern grundsätzlich verboten ist. Besondere Rücksichtnahme ist in der Nähe von Gewerbegebieten, in denen gefährliche Stoffe lagern können, Altenheimen, Sammelunterkünften, Tankstellen und Tierheimen geboten. Die Verwendung von sogenannten „Himmelslaternen“ ist in Niedersachsen aus Brandschutzgründen generell verboten.

Beim Feuerwerk gilt auch immer die Grundregel: Wer knallt, haftet für entstandene Schäden und nach dem Knallen muss auch aufgeräumt werden. Damit die Begrüßung des neuen Jahres nicht im Krankenhaus endet, weist die Gemeinde Bakum zudem darauf hin, dass nur Feuerwerkskörper verwendet werden sollten, die eine CE-Kennzeichnung, eine amtliche Zulassungsnummer einer in der Europäischen Union ansässigen „Benannten Stelle“ und eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache haben. 

Legales Feuerwerk ist leicht an der Registriernummer sowie dem CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle zu erkennen. Der Gebrauch illegaler Feuerwerkskörper kann nach dem Sprengstoffgesetz mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.

Die Gemeinde Bakum bittet um Beachtung folgender Hinweise:

   1. Feuerwerkskörper sollten eine CE-Kennzeichnung, eine amtliche Zulassungsnummer und eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache haben.

  2. Nach dem Zünden ist vom Feuerwerk ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten.

  3. Raketen sollten mit dem Führungsstab in Flaschen gestellt und gegen Umfallen gesichert werden.

  4. Feuerwerkskörper niemals von Balkonen und aus Wohnhausfenstern zünden oder herunterwerfen.

  5. Nicht auf Menschen oder Tiere zielen.

  6. "Blindgänger" nicht erneut zünden.

  7. In Notfällen (Verletzungen und Brände) sofort die Feuerwehr/den Rettungsdienst über die Rufnummer 112 verständigen.

  8. Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen entfernen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.

  9. Halten Sie die örtlich besonders vorgeschriebenen Abstände zu Reetdachhäusern ein.

10. Wer knallt, muss seinen Restmüll selbst ordentlich entsorgen und nicht auf der Straße liegen lassen.“

 

 

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Der Niedersächsische Städte und Gemeindebund (NSGB) ist der kommunale Spitzenverband der kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden in Niedersachsen. Der Verband spricht für über 400 kreisangehörige Städte, Gemeinden und Samtgemeinden in Niedersachsen. Über 15.000 von 22.000 gewählten Mandatsträgern repräsentieren die genannten Gebietskörperschaften.

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