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Akute Waldbrandgefahr: Landkreis erlässt Eilverordnung

Aufgrund der anhalten Sommerhitze und ausbleibendem Regen erlässt der Landkreis Vechta eine Eilverordnung zur Verhütung von Bränden in Wald-, Moor- und Heidegebieten. Die Verordnung ist auf der Webseite des Landkreises Vechta (www.landkreis-vechta.de) veröffentlicht und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Die Kreisverwaltung ruft die Bevölkerung auf, folgende Hinweise zu beachten:

 

- kein Rauchen, Grillen und offenes Feuer in Wald- und Moorgebieten (auch nicht auf angelegten und ausgewiesenen Grillplätzen).

- Fahrzeuge nicht auf trockenen Grünflächen abstellen.

- Wälder und Moore abseits der Straßen und befestigten Wege nicht mit Fahrzeugen befahren.

- keine brennenden Zigarettenreste aus dem Autofenster werfen.

- befahrbare Wege sowie markierte Wander- und Reitwege in Wäldern und Mooren nicht verlassen.

- beobachtete Wald- oder Moorbrände sofort melden (Telefon 112).

 

Die Jagdausübung oder die rechtmäßige Bewirtschaftung und Nutzung von Grundstücken wird von der Verordnung nicht erfasst. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden. „Neben der Sicherheit unserer Bevölkerung geht es darum, die Brandgefahr in unseren Moor-, Natur- und Landschaftsschutzgebieten einzudämmen. Auch landwirtschaftliche Nutzflächen sind bedroht“, erläutert Landrat Herbert Winkel. „Jeder Bürger des Landkreises ist zu erhöhter Aufmerksamkeit aufgerufen.“

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